Sie streben nach einer eigenen Waffenbesitzkarte? Sobald Sie erstmals ein waffenrechtliches Dokument beantragen, haben Sie Ihrer zuständigen Waffenbehörde einen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen vorzuweisen.
Eingebürgert hat sich der sog. Waffenführerschein. Eine konkrete Formvorschrift, wie der Nachweis auszusehen hat, gibt es allerdings nicht: Ob er anerkannt wird, liegt immer, auch im Falle des Waffenführerscheins, im Ermessen der Behörde.
Ein Privatkurs mit DMS bringt Ihnen in ca. 4 Stunden die wesentlichen Grundlagen des Waffenbesitzes als Sportschütze in Österreich näher. Die Besonderheiten der Firearms License sind
Auch Termine für Einzelpersonen sind möglich.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, ein Heft für die Eintragung der Auffrischungskurse und... eine kleine Überraschung.
Theorie: (ca. 3h bei Erstausstellung)
Praxis: (ca. 1h)
Download Datenschutzerklärung / Download Haftungserklärung / Download AGB (B2C)
Urheberrecht © I 2023-2024 by Silvia Geringer
Markenrecht ® I 2023-2024 by Silvia Geringer
ALLE RECHTE VORBEHALTEN.
!!! Hinweise !!!
Waffen, insbes. Schusswaffen, gefährden bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheit und Leben. Bitte werfen Sie vor Ihrem Termin einen Blick auf die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen. Sie finden diese in der Haftungserklärung. Bedenken Sie bitte bei der Reservierung, dass über Sie kein (vorläufiges) Waffenverbot gem. § 12 oder 13 WaffG aufrecht sein darf. Zivildienstleistende unterliegen keinem gerichtlichen Waffenverbot im waffenrechtlichen Sinn!
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.