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IMPRESSUM – DMS

Offenlegung nach UGB, ECG & GewO

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Impressum für DMS Shooting – die mobile Schießtrainerin®
Schießtrainerin & Onlinekanäle zur Aufklärungsarbeit rund um Schießsport & Waffenbesitz

Silvia Geringer (Trainerin & Inhaberin)
Wiener Straße 6/2
A-3433 Königstetten
(nur BÜRO)

UID: ATU77086902

www.dms-shooting.at
office@dms-shooting.at
+43 660 / 300 36 60

Programmierung & Design:

World4You


Mitgliedschaften, Kooperationen, Trainingsorte

Verbandsmitgliedschaften

Internationaler Schützenbund (ISB)
Verband dt. Büchsenmacher & Waffenfachhändler (VDB)

Schießstätten & Vereinsmitgliedschaften

Sportunion Schützenverein Melk
Schießkanal Bezirk Leibnitz
Shootingpark Leobersdorf
Schießzentrum Innviertel
Beschussamt Wien
Seidler Waffen

Partner

High Ready Shooting Academy GmbH


Haftung

Die Inhalte dieser Website wurden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung erstellt. Aufgrund technologischer Fortschritte und rechtlicher Novellierungen kann jedoch keine Garantie für die allgegenwärtige Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

In einem Schießtraining haften alle Teilnehmenden, die mit einer Schusswaffe oder mit Munition hantieren,
selbst für etwaige Schäden. (siehe Haftungserklärung)

Copyright, Markenschutz & Links

Sämtlicher Text, grafische Inhalte, bildliche Darstellungen und Videoeinbettungen sind urheberrechtlich geschützt. Die gesamte Website wird laufend mittels Software einer Plagiatsprüfung unterzogen. Die Verlinkung der Website in Form externer Links ist gestattet, sofern dadurch jeweils ganze Seiten wiedergegeben werden.

Darüber hinaus sind das Leistungs- und Angebotsspektrum von DMS sowie deren beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) registrierten Waren- und Dienstleistungsklassen ausdrücklich Teil des Markenauftritts sowie der Markenpflege von DMS Shooting. Es ist ausschließlich Franchisepartnern und -partnerinnen von DMS sowie anderen Partnerunternehmen in Absprache gestattet, geschützte Inhalte in entsprechender Form zu präsentieren oder umzusetzen.

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für Schießsport, Jagd, Waffen- & Sicherheitsgewerbe.

Silvia Geringer
Wiener Straße 6/2
A-3433 Königstetten
(BÜRO)

UID: ATU77086902
FN: 555344h

Firmenbuchgericht: LG St. Pölten
Aufsichtsbehörde: BH Tulln
Verleihungsstaat: Österreich

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Kammern & Verbände

WKO – Wirtschaftskammer Niederösterreich


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Online Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Sie können allfällige Beschwerde auch an office@dp-zs.at richten. DPZS ist nicht verpflichtet, sich an diesem
Streitbeilegungsverfahren zu beteiligen.


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Kontakt

Büro Königstetten; Training mobil in Österreich

office@dms-shooting.at

+43 660 / 300 36 60

tägl. nach Vereinbarung

Kontaktaufnahme per E-Mail oder WhatsApp empfohlen. Keine Erreichbarkeit während eines Trainings oder An- & Abreise.

WARNUNG!
Waffen, insbes. Schusswaffen gefährden bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheit und Leben.
Bitte wirf vor deinem Training am Schießstand einen Blick auf die Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen.
Du findest diese in der Haftungserklärung. Bedenke bitte bei der Reservierung, dass über Teilnehmende kein Waffenverbot gem. § 12 WaffG und kein vorläufiges Waffenverbot gem. § 13 WaffG aufrecht sein darf.
Als Zivildiener unterliegst du keinem Waffenverbot im waffenrechtlichen Sinn.

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MOS

MOS steht für Modular Optic System, ein optisches Hilfsmittel zur schnelleren Zielerfassung. Glock-Pistolen, die als MOS-Variante erhältlich sind, verfügen an der Oberseite des Verschlussstücks über eine Ausdehnung, die entweder mit einem MOS ausgestattet oder durch eine Abdeckplatte geschützt werden kann.

Safe Action Trigger

Ein durch Glock patentierter Abzugsmechanismus mit konstantem Abzugswiderstand, teilvorgespanntem Abzug und 3 voneinander unabhängigen Sicherungsmechanismen:

  • Abzugssicherung
  • Schlagbolzensicherung
  • Fallsicherung

Die Deaktivierung der Sicherungen erfolgt beim Betätigen des Abzugs nacheinander; ihre Aktivierung findet statt, sobald der Abzug losgelassen wird.

C. I. P.

C. I. P. steht für Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives. Eine internationale Prüfungs- und Normungskommission für Feuerwaffen und Munition, die nicht für den Einsatz als Land-, Luft- oder Seekriegswaffen bestimmt sind.

Geschossknall

Knall, der entsteht, wenn das Geschoss in Überschallgeschwindigkeit fliegt.

Anzündknall

Schussknall, der bei der Zündung der Treibladung in der Patrone entsteht; noch bevor das Geschoss sich von der Patronenhülse trennt.

Mündungsknall

Schussknall, der im Abgangsmoment des Geschosses (das Moment, wenn das Geschoss den Lauf der Waffe verlässt) entsteht.

Mannstoppwirkung

Die Fähigkeit einer Waffe oder eines als Waffe verwendeten Gegenstandes, den Angegriffenen möglichst rasch und effizient handlungsunfähig zu machen.

Diabolo

Geschoss für Luftdruckwaffen.

Überkreuz-Aufbewahrung

[Deutsche Rechtsprechung]

Gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition, die nicht zueinander gehören, im selben Aufbewahrungsbehältnis.

Jedermannsrecht

Recht, von dem jeder bei Eintritt einer bestimmten Situation Gebrauch machen darf; und nicht etwa nur eine bestimmte Personengruppe.

Explosivgeschoss

Geschoss, das beim Auftreffen im Ziel explodiert.

Single Action

Eine Art Abzugsmechanismus: Bei einem Single-Action-Abzug kann der Schuss erst abgegeben werden, wenn der Hahn/Hammer vorher in einer separaten Bewegung gespannt wurde.

Perkussionswaffe

Historische Einzelladerwaffe (Vorderlader) mit Zündhütchenzündung.

Repetierbüchse

Schusswaffe mit gezogenem Lauf, die manuell nachgeladen werden muss.

Repetierflinte

Schusswaffe mit glattem Lauf, die manuell nachgeladen werden muss.

Flinte

Schusswaffe mit glattem Lauf.

Büchse

Schusswaffe mit gezogenem Lauf.

Automatische Schusswaffe

Eine Schusswaffe, die sich nach dem ersten Schuss von selbst neu nachlädt und solange weiterschießt, bis entweder die Mehrladevorrichtung (zB Magazin) leergefeuert ist oder der Schütze den Finger vom Abzug nimmt.

Waffenführerschein

[Österreichische Rechtsprechung]

Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen zur Vorlage bei der zuständigen Waffenbehörde. Schulungsnachweis – verleiht keine Berechtigungen!

Penalty Target, No Shoot

Eine Zielscheibe im IPSC, die nicht beschossen werden darf. Ihr Beschießen führt zu Strafen.

Ballistik

Die Lehre von den geworfenen Körpern, Teilbereich der Physik. Kommt u. a. in der Raumfahrt, im Schusswaffengebrauch und in der Automobilindustrie zur Anwendung und ist für die forensische Kriminalistik von großer Bedeutung.

Einzellader

Schusswaffe, bei der jeder einzelne abzugebende Schuss manuell direkt in den Lauf geladen werden muss. Die abgefeuerte Patronenhülse muss manuell wieder aus dem Lauf entfernt werden, erst dann kann die nächste Patrone wieder in den Lauf geladen werden. Auch mehrläufige Schusswaffen (zB Doppelflinte, Drilling) sind Einzellader, wenn die Patronen direkt in den Lauf zu laden sind.

Verzögerungszündung, Delay

Ein Zündversager ist eine Fehlfunktion an der Patrone. Der Zündvorgang setzt nicht korrekt um; es macht „Klick“ statt „Peng“.

Ein Delay oder eine Verzögerungszündung ist die zeitverzögerte Zündung der Patrone. Es macht ebenfalls „Klick“ statt „Peng“, doch einige Sekunden später wird der Zündvorgang doch noch umgesetzt.

Deaktivierung von Schusswaffen

Irreversible Unbrauchbarmachung aller wesentlichen Bestandteile einer Schusswaffe in einer solchen Weise, die weder Austausch noch Entfernung oder einen neuerlichen Umbau ermöglicht, welcher die Waffe wiederverwendbar macht. Die rechtskonform deaktivierte Schusswaffe ist als deaktiviert zu kennzeichnen.

Ladehemmung

Fehlfunktion, bei der der Nachladevorgang einer Schusswaffe nicht einwandfrei funktioniert.

Beispiele für Ladehemmungen:

  • Double Feed
  • Zufuhrstörung (Patrone wird dem Patronenlager nicht korrekt zugeführt, sondern verkantet oder verklemmt)
  • Auswurfstörung (Patrone oder leere Hülse wird nicht, wie technisch vorgesehen, ausgeworfen, sondern verkantet oder verklemmt)
Voreintrag

Erwerbserlaubnis für bestimmte Schusswaffen für WBK-Inhaber in Deutschland. Eine bestimmte Schusswaffe wird in die WBK „voreingetragen“, obwohl der WBK-Inhaber sie noch gar nicht erworben hat. Innerhalb eines Jahres muss er sie erwerben, sonst verfällt der Voreintrag.

2/6-Regel

[Deutsche Rechtsprechung]

In Deutschland dürfen WBK-Inhaber standardmäßig 2 Schusswaffen innerhalb von 6 Monaten erwerben. Für mehrere Schusswaffen innerhalb dieses Zeitraums bedarf es der Zustimmung der Waffenbehörde.

Siehe auch:
Erwerbsstreckung

Offene Visierung

Zielhilfe an einer Schusswaffe ohne optische Elemente (zB Linsen).

Beispiele für offene Visierungen:

  • Kimme & Korn
  • Klappvisiere
  • Diopter
Kurzwaffe, Faustfeuerwaffe

[Österreichische Rechtsprechung]

Faustfeuerwaffen sind Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.

Rechtsquelle:
§ 3 WaffG

Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit

[Österreichische Rechtsprechung]

Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er

  1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
  2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
  3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.

Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er

  1. alkohol- oder suchtkrank ist;
  2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
  3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.

Rechtsquelle:
§ 8 (1, 2) WaffG

Kaliberidentische Munition

[Deutsche Rechtsprechung]

Unterschiedliche Munitionssorten im selben Kaliber mit einem Gasdruck, der jenem Gasdruck des auf der Waffe bezeichneten Kalibers entspricht oder niedriger ist.

Abgangsfehler

„Abgangsmoment“: Moment, in dem ein Geschoss den Lauf der Waffe verlässt.

Abgangsfehler: unerwünschtes Verhalten des Geschosses im Abgangsmoment, zB ein plötzliches Abdriften von seinem vorgesehenen Richtungsverlauf.

Expansivmunition

Munition, deren Geschoss beim Auftreffen im Ziel aufpilzt und so die zielballistische Wirkung verstärkt.

Schmauch

Rückstände des Treibladungspulvers aus einer Patrone; entsteht durch flammenlose Verbrennung des Pulvers. Schmauch lagert sich in und an der Waffe, am Schützen sowie seiner Umgebung ab.

Kaliber

Im Zusammenhang mit Büchsen/Büchsenmunition beschreibt das Kaliber zugleich

  • den Innendurchmesser des Laufes sowie
  • den Außendurchmesser des Geschosses.

Im Zusammenhang mit Flinten/Flintenmunition beschreibt das Kaliber

  • die zum Laufdurchmesser passende Anzahl von gleichgroßen Kugeln (Schrotkugeln), die aus einem engl. Pfund Blei (= 453,6 Gramm) gegossen werden können.
Zentralfeuermunition, Zentralfeuerzündung

Zentralfeuermunition ist Munition, deren Zündvorgang durch Zentralfeuerzündung ausgelöst wird.
Bei Zentralfeuerzündung trifft ein Auslöser, zB ein Schlagbolzen, mittig (zentral) auf ein Zündhütchen (Primer) im Patronenboden auf und hinterlässt dort in der Mitte (im Zentrum) einen Abdruck, wodurch die Zündmasse im Inneren verdichtet wird.

Randfeuermunition, Randfeuerzündung

Randfeuermunition ist Munition, bei der der Zündvorgang durch Randfeuerzündung ausgelöst wird.
Bei Randfeuerzündung trifft ein Auslöser, zB Schlagbolzen, am Rand des Patronenbodens, in den die Zündmasse ringförmig einsetzt ist, auf.

Wiederladen

Eine abgefeuerte (leere) Patronenhülse wird gereinigt, entzündert, wieder mit Treibmittel, einem Geschoss und einem Zündhütchen versehen und kann am Schießstand nochmal als verwendungsfertiges Schießmittel eingesetzt werden.

Selbstlader

Eine Schusswaffe, die sich nach einem abgegebenen Schuss von selbst nachlädt, ohne dass ein manuelles Zutun durch den Schützen erforderlich ist.

Repetierer, Repetierwaffe

Eine Schusswaffe, bei der der Schütze nach jedem abgegebenen Schuss manuell nachladen muss (zB mithilfe eines dafür vorgesehenen Hebels oder Schaftes).

Halbautomatische Schusswaffe

Eine Schusswaffe, die sich nach jedem abgegebenen Schuss von selbst nachlädt (aber nicht von selbst nochmal schießt oder weiterschießt), ohne dass dafür ein manuelles Zutun des Schützen erforderlich ist.

Langwaffe

[Österreichische Rechtsprechung]

Eine Schusswaffe, deren Gesamtlänge über 60 cm beträgt.

Muzzle Sweeping

Das unbedachte, unbeabsichtigte, unvorsichtige, fahrlässige Überstreichen eines Objektes oder Lebewesens mit der Laufmündung einer Schusswaffe.