Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training mit genehmigungspflichtigen Schusswaffen für (ehem.) Zivildienstleistende möglich; auch bei noch aufrechter Sperre.
Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training mit Minderjährigen nach Zustimmung der gesetzlichen Vertretung sowie des Schießstättenbetreibers möglich.
Den Waffenführerschein nicht - aber die DMS Firearms License. Sie weist den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen vor der Behörde ebenfalls nach.
Basis-Schießstand ist der Shootingpark Leobersdorf. Darüber hinaus sind Trainings im Schießzentrum Innviertel sowie im Beschussamt Wien, bei der Firma Seidler und in anderen Schießstätten möglich.
Nein. Jedes Training ist so gestaltet, dass Sie sich ohne Vorerfahrung an die Schusswaffe wagen können, wobei für den möglichst sicheren Einstieg ein Schnupperschießen (1st Try) zu empfehlen ist. Mit einer ersten Idee absolvieren sich die Aufbautrainings etwas einfacher.
Essen Sie 1-2 Stunden vorher etwas und achten Sie darauf, nicht unterzuckert oder überkoffeiniert zu sein. Vergessen Sie bitte alles, was Sie aus PC-Spielen, Filmen, Paintball- und Airsoft-Spielen kennen; und bringen Sie bitte ein unterschriebenes Exemplar der Haftungserklärung mit.
Zuschauer, die ein Training stören, werden angewiesen, dies zu unterlassen. Bei fortwährender Störung werden sie des Schießstandes verwiesen. Teilnehmende werden ausgeschlossen, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich Anweisungen zuwider handeln und/oder sich selbst bzw. andere gefährden. Verweigert wird ein Training durch DMS, wenn anzunehmen ist, dass Teilnehmende voraussichtlich nicht sachgemäß mit Schusswaffen umgehen werden. (§ 8 WaffG 1996)
Download Datenschutzerklärung / Download Haftungserklärung / Download AGB (B2C)
Urheberrecht © I 2023-2024 by Silvia Geringer
Markenrecht ® I 2023-2024 by Silvia Geringer
ALLE RECHTE VORBEHALTEN.
!!! Hinweise !!!
Waffen, insbes. Schusswaffen, gefährden bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheit und Leben. Bitte werfen Sie vor Ihrem Termin einen Blick auf die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen. Sie finden diese in der Haftungserklärung. Bedenken Sie bitte bei der Reservierung, dass über Sie kein (vorläufiges) Waffenverbot gem. § 12 oder 13 WaffG aufrecht sein darf. Zivildienstleistende unterliegen keinem gerichtlichen Waffenverbot im waffenrechtlichen Sinn!
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.