Häufige Fragen (Österreich)

Ich bin Zivildiener. Kann ich mit dem Sportschießen beginnen?

Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training mit genehmigungspflichtigen Schusswaffen für (ehem.) Zivildienstleistende auch bei noch aufrechter Sperre möglich.

Mein Kind ist minderjährig. Darf es trotzdem ein Schießtraining absolvieren?

Auf behördlich genehmigten Schießstätten ist das Training mit Minderjährigen nach Zustimmung der gesetzlichen Vertretung sowie des Schießstättenbetreibers möglich.

Kann ich bei DMS einen Waffenführerschein machen?

Den WaffFS explizit nicht - aber die DMS Firearms License. Der Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen unterliegt keinen Formvorschriften.

Welche Schießstätten frequentiert die mobile Schießtrainerin?

Basis-Schießstand ist der Shootingpark Leobersdorf (NÖ). Darüber hinaus sind Trainings im Schießzentrum Innviertel (OÖ) sowie im Beschussamt (W), der Firma Seidler (W) und anderen Schießstätten möglich. 

 

---> alle Schießstätten im Überblick

Benötige ich für ein Training am Schießstand mit DMS Vorkenntnisse?

Nein. Jedes Training ist so gestaltet, dass Sie sich ohne Vorerfahrung an die Schusswaffe wagen können, wobei für den möglichst sicheren Einstieg ein Schnupperschießen (1st Try) zu empfehlen ist. Mit einer ersten Idee absolvieren sich die Folgetrainings etwas einfacher.

Wie kann oder muss ich mich auf das Training vorbereiten?

Essen Sie 1-2 Stunden vorher etwas und achten Sie darauf, nicht unterzuckert oder überkoffeiniert zu sein. Vergessen Sie bitte alles, was Sie aus PC-Spielen, Filmen, Paintball- und Airsoft-Spielen kennen; und bringen Sie bitte ein unterschriebenes Exemplar des Haftungsausschlusses mit.

Was kann zum Abbruch oder zum Ausschluss aus einem Training führen?

Zuschauer, die ein Training stören, werden angeordnet, dies zu unterlassen. Bei fortwährender Störung werden sie des Schießstandes verwiesen. Teilnehmende werden ausgeschlossen, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich Anweisungen zuwider handeln und/oder sich selbst bzw. andere gefährden. Verweigert wird ein Training durch DMS, wenn anzunehmen ist, dass Teilnehmende voraussichtlich nicht sachgemäß mit Schusswaffen umgehen werden. (§ 8 WaffG 1996)

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!!! Hinweise !!!
Waffen, insbes. Schusswaffen, gefährden bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheit und Leben. Bitte werfen Sie vor Ihrem Termin einen Blick auf die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen. Sie finden diese im Haftungsausschluss von DMS. Bedenken Sie bitte bei der Reservierung, dass über Sie kein (vorläufiges) Waffenverbot gem. § 12 oder 13 WaffG aufrecht sein darf. Zivildienstleistende unterliegen keinem gerichtlichen Waffenverbot im waffenrechtlichen Sinn!

 

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