Damit der Schuss nicht nach hinten losgeht.

Vision:  Die Welt ein klein wenig sicherer machen.
Gelebte Standards in Sachen Sicherheit

Die Entwicklung eines ausgeprägten Verantwortungs- und Gefahrenbewusstseins ist das wichtigste Element in jedem Training. In Sachen Sicherheit erfahren Sie durch DMS absolute Konsequenz - denn für uns gelten dieselben Gesetze, wir genießen dieselben Rechte, haben dieselben Pflichten. Sie nicht zu kennen, schützt niemanden vor Strafen - und das beginnt beim ersten Gedanken an eine Waffenbesitzkarte.

Mission: Auch Sie dazu motivieren.
Sie die richtige Laufbahn einschlagen lassen

Eine ordentliche Schießtechnik lässt Sie von Anfang an zufriedenstellend treffen und reduziert das Gefahrenpotenzial sowie das Risiko von lebensgefährlichen Unfällen um ein Vielfaches. Ist ein Fehler erst einmal zur Gewohnheit geworden, lässt er sich nur unter äußerster Mühe wieder korrigieren; vor allem, weil man selbst sie für gewöhnlich nicht erkennt. Ihr Standnachbar allerdings schon.

Passion: Sicher und kontrolliert treffen.
Jeden Tag ein Ziel
vor Augen

Motivation ist gut, Konzentration ist besser. An manchen Tagen sollte man den Schießstand meiden. Alternativ bieten auch die eigenen vier Wände gute Lern- und Übungsmöglichkeiten. Alltagsgegenstände erlauben das üben der Abzugsdisziplin und Fachlektüre liefert ein tiefgreifendes theoretisches Verständnis für alles in der Praxis Gelernte. Für einige Ziele bedarf es keines Schießstandes.

Logo von DMS Shooting - die mobile Schießtrainerin

Download Datenschutzerklärung / Download Haftungserklärung / Download AGB (B2C)

Urheberrecht © I 2023-2024 by Silvia Geringer

Markenrecht ® I 2023-2024 by Silvia Geringer

ALLE RECHTE VORBEHALTEN.

!!! Hinweise !!!
Waffen, insbes. Schusswaffen, gefährden bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheit und Leben. Bitte werfen Sie vor Ihrem Termin einen Blick auf die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen. Sie finden diese in der Haftungserklärung. Bedenken Sie bitte bei der Reservierung, dass über Sie kein (vorläufiges) Waffenverbot gem. § 12 oder 13 WaffG aufrecht sein darf. Zivildienstleistende unterliegen keinem gerichtlichen Waffenverbot im waffenrechtlichen Sinn!

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.