Der Waffenführerschein
Der Waffenführerschein ist ein Dokument bzw. ein Begriff, der im gesamten europäischen Waffenrecht so eigentlich nicht vorkommt. Warum genießt er in Österreich dennoch einen so hohen Bekanntheitsgrad? Hinter dem rosafarbenen Heftchen steckt ein unternehmerischer Wiefzack.
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Was ist der Waffenführerschein eigentlich?
Möchtest du in Österreich ein waffenrechtliches Dokument beantragen, ist deine zuständige Waffenbehörde verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass du voraussichtlich sachgemäß mit Schusswaffen umgehen wirst. Die Behörde dreht den Spieß um: Gelebte Praxis ist, dass du ihr nun genau das nachweisen musst und die Behörde somit ihrer Pflicht nachkommen kann. Der Waffenführerschein ist die gängigste und bekannteste Nachweis-Variante in Österreich.
Im physischen Sinne handelt es sich dabei um ein rosafarbenes Heftchen, das dem früheren Führerschein (KFZ-Lenkerberechtigung) ähnelt. Es besteht aus einem Papier von spezieller Zusammensetzung und Struktur und ist robuster als herkömmliches Büropapier.
In diesem Heftchen werden neben deinen persönlichen Daten noch Termine eingetragen. Konkret: Termine, an denen du an bestimmten Schulungen teilgenommen hast. Nämlich an Schulungen über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen. Im Regelfall bestehen diese Schulungen aus einem Theorie- und einem (sehr) kurzen Praxisteil, in dem du die Handhabung einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe der Kategorie B erklärt bekommen und 5 bis 10 Schuss mit dieser abgeben solltest.
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Gibt es rechtliche Rahmenparameter zum Waffenführerschein?
Ja. Allerdings nur einen einzigen. Dieser ist zu finden im § 5 2. WaffV:

Aus diesem Paragrafen ist herauszulesen, dass es auch andere Wege gibt, deiner Waffenbehörde den sachgemäßen Umgang mit Waffen nachzuweisen. So etwa explizit der Nachweis des ständigen Gebrauchs der Waffen als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe. Das Vorhandensein von Sammlerwaffen hingegen reicht nicht als Alternative zum Waffenführerschein. Wenn du also bereits seit einer Weile (mind. 12 Monate) schießen gehst und dies nachweisen kannst, musst du nicht zwingend einen Waffenführerschein absolvieren; aber du musst die regelmäßigen Schießtermine nachweisen
Wer darf einen Waffenführerschein ausstellen?
Im § 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung wird auch erwähnt, dass insbesondere (aber nicht ausschließlich) die Bestätigung eines Gewerbetreibenden als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen in Betracht kommt, wenn dieser zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist. Diese Gewerbetreibenden dürfen demnach ausdrücklich diese Nachweise ausstellen und tun dies im Regelfall mit einem Waffenführerschein. Jedoch verbietet weder das Waffengesetz noch eine der dazugehörigen Verordnungen die Ausstellung solcher Nachweise durch andere Personen und Institutionen. Damit dürfen beispielsweise auch Sportschützenvereine solche Nachweise ausstellen, obwohl sie keine Waffenhandels-Gewerbetreibenden sind. Oder selbstständige Schießtrainer.
Welcher Formvorschrift unterliegt der Waffenführerschein?
Keiner. Der Nachweis darf zwar ein rosafarbenes Heftchen sein, muss aber nicht. Du kannst und darfst auch mit einem DIN-A4-Zertifikat oder einem beliebig anders designten Nachweis zur Waffenbehörde gehen. Der einzige Haken: Ob das, was du als Nachweis vorlegst, dort auch anerkannt wird, entscheidet deine Waffenbehörde im eigenen Ermessen. Das gilt grundsätzlich auch für den Waffenführerschein.
Da in der 2. WaffV konkret steht, dass Bestätigungen von Gewerbetreibenden, die zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt sind, in Betracht kommen, genießen diese bei der Behörde einen gewissen Vertrauensvorschuss. Trotzdem: Auch ein Waffenführerschein ist kein Garant für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte. Kommt es hart auf hart, ist die Behörde nicht verpflichtet, deinen vorgelegten Nachweis anzuerkennen. Ob das nun ein Waffenführerschein ist, eine DMS Firearms License oder ein beliebiges anderes Format, ist einerlei.
Wie bekommst du deinen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen?
Der einfachste Weg ist ein simpler Kurs bzw. Lehrgang. Gerade, wenn du bisweilen noch nie mit Schusswaffen zu tun hattest, hast du gar keine andere Möglichkeit, als den Nachweis über eine Schulung zu erwerben. Suche dir einen Anbieter, der deine anfänglichen Ansprüche deckt.
Möchtest du einen Waffenführerschein vorlegen, gehst du am besten zu einem Waffen- und Munitionshändler oder zum Betreiber eines behördlich genehmigten Schießstandes. Die Kosten für den Waffenführerschein belaufen sich meist auf zwischen EUR 79,00 und EUR 85,00 und sind damit recht niedrig. Da die Termine normalerweise als Gruppenkurse abgehalten werden, beinhaltet ein Waffenführerschein-Kurs aber oft wenig Praxis (5-10 Schuss pro Teilnehmer) und lässt dich meines Erachtens mit mehr offenen Fragen nach Hause gehen, als du zuvor vielleicht hattest.
Mit der mobilen Schießtrainerin® kannst du die DMS Firearms License als Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen erwerben. Dieser ist zwar deutlich kostspieliger, wartet für EUR 280,00 aber mit rund 3h Theorie auf. Außerdem inkludiert die „FiLi“ bereits eine volle Stunde Schießtraining auf einem behördlich genehmigten Schießstand deiner Wahl – und nach dem Training bleibt ausreichend Zeit für all deine Fragen. Der DMS-Kurs ist ein Privatlehrgang: Auf Wunsch sind Einzeltermine möglich und auf dem Schießstand selbst werden standardmäßig maximal 2 Personen zeitgleich betreut.
Warum stellt nicht jeder Anbieter einfach einen Waffenführerschein aus?
Der Waffenführerschein in seiner heutigen Form wurde einst von einem Waffenhändler ins Leben gerufen, wird von diesem in Druck gegeben und an andere Gewerbetreibende als Branchenangehörige mit unterschiedlichen Dokumentennummern auf Blanko-Scheinen ausgehändigt. Nun ist jedoch nicht jeder Selbstständige zugleich Gewerbetreibender. Selbstständige Schießtrainer sind beispielsweise Neue Selbstständige und folglich weder Gewerbetreibende noch Mitglieder der Wirtschaftskammer. Blanko-Waffenführerscheine sind für sie nicht ohne Weiteres erwerbbar, da sie gewerblich keine Branchenangehörigen sind.
Ich selbst habe mich außerdem aus urheberrechtlichen Gründen und aus Gründen des Markenschutzes entschieden, meinen eigenen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Waffen zu gestalten. Für dich macht es amtlich bzw. formal aber keinen Unterschied, ob du mit einem Waffenführerschein, einer DMS Firearms License oder einem anderen Dokument zur Behörde gehst: Denn diese entscheidet immer im eigenen Ermessen, ob sie dein Dokument als Nachweis anerkennt.
Was unterscheidet den Waffenführerschein von Waffenbesitzkarte und Waffenpass?
Der Waffenführerschein ist ein reiner Schulungsnachweis bzw. eine Teilnahmebestätigung. Er verleiht keine Berechtigung. Trotz seines irreführenden Namens berechtigt er dich insbes. nicht zum Führen von Waffen.
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb, Besitz und Einführen (aber nicht zum Ausführen) von genehmigungspflichtigen Schusswaffen der Kategorie B sowie zum Erwerb und Besitz (aber nicht zur Ein- oder Ausfuhr) von Munition für Faustfeuerwaffen.
Ein Waffenpass umfasst dieselben Berechtigungen wie die WBK plus zusätzlich das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Damit du aber eine WBK oder einen WP überhaupt beantragen kannst, musst du der Waffenbehörde den Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen vorlegen; also einen Waffenführerschein. Oder die DMS Firearms License. Oder den Nachweis des ständigen Gebrauchs der Waffen als Jagd-, Sport- oder Dienstwaffe. Oder etwas anderes.
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Ein Kurs als Voraussetzung
Kurzum: Der Waffenführerschein berechtigt dich zu nichts, du benötigst ihn im Regelfall jedoch, wenn du erstmals eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragst. Nur in wenigen Fällen kann zu diesem Zeitpunkt bereits der regelmäßige Umgang mit Schusswaffen im Zuge der Jagd, der Sportausübung oder als Dienstwaffenträger nachgewiesen werden, weil Betroffene vorab meist verabsäumen, diese Aktivitäten nachweisbar zu dokumentieren. Auch solltest du den Waffenführerschein nicht mit anderen waffenrechtlichen Dokumenten verwechseln. Wirf hierzu gerne noch einen Blick in die Gegenüberstellung waffenrechtlicher Dokumente: Waffenbesitzkarte, Waffenschein & Co. – Teil 1
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