Gesetzesverschärfung aus gegebenem Anlass?
Zu einer Gesetzesverschärfung irgendwo im Bereich des ⇨ Waffenrechts kommt es für gewöhnlich in zwei Fällen: Wenn es einen scheinbaren Grund dafür gibt und wenn der Gesetzgeber die Verschärfung vermeintlich rechtfertigen kann. Selbst, wenn das geplante Gesetz bzw. seine Verschärfung am Ziel vorbeischießt, gibt es auf politischer Ebene Debatten. Ein Messertrageverbot, seit April 2024 geplant und bis heute nicht umsetzbar ausgearbeitet, ist ein Paradebeispiel. Es soll zu mehr Sicherheit führen – schränkt aber in der Realität Personen ein, die sich an dieses Gesetz halten. Gesetzesbrecher hält es aber nicht von ihren Straftaten ab. Sieht so mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen aus?
Im ersten ⇨ Artikel über das in Österreich geplante Messertrageverbot bin ich bereits auf Probleme eingegangen, die dieser Gesetzesentwurf allgemein mit sich bringt. Diesmal möchte ich eine Option darlegen, wie tatsächlich mehr Sicherheit in der Öffentlichkeit geschaffen werden könnte.
ACHTUNG:
Es handelt sich hierbei lediglich um meine persönliche Sichtweise und Meinung zur Thematik.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und beinhaltet keine geltenden gesetzlichen Bestimmungen!
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Fairer Ausgleich statt unverhältnismäßiger Verbote
Wer in der Öffentlichkeit mehr Sicherheit schaffen möchte, muss Gefahren effektiv bekämpfen. Oder bekämpfen lassen. Bürger und Bürgerinnen mit einem Verbot zu belegen, die gar keine solche Gefahr darstellen, hat Gegenteiliges zur Folge. Sie würden diesen Gefahren vielmehr zum Opfer fallen, hielten sie sich an das Verbot.
Eine Gesetzesverschärfung wie das geplante Messertrageverbot darf gesetzestreue Bürger und Bürgerinnen nicht gegenüber Gesetzesbrechern benachteiligen. Es muss über Gefährder, Delinquenten und entsprechend auffällige Personen verhängt werden. Parallel dazu spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, verlässlichen Bürgern und Bürgerinnen ein gewisses „Mehr“ an Freiheiten zu bieten, damit sie zur Notwehr und Nothilfe auch in der Öffentlichkeit fähig bleiben. Vor allem, da in Österreich seit Herbst 2023 die zweithöchste Terrorwarnstufe aufrecht ist. Im März 2025 gibt es immer noch keine Entwarnung.
Als Alternative oder zumindest parallel zum Messertrageverbot für Gesetzesbrecher und Gefährder befürworte ich persönlich eine Lockerung des Waffengesetzes für Legalwaffenbesitzer. Vor allem für waffenrechtlich verlässliche und gesetzestreue Menschen, wenngleich diese Lockerung bestimmte Voraussetzungen einfordert. Beispielsweise die mehrjährige Innehabung einer WBK, regelmäßige Schießpraxis, nachgewiesene Schulungen zum Thema Selbstverteidigung, Notwehr und Nothilfe sowie Erste Hilfe.
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Gesetzesverschärfung:
Wer nicht will, darf nicht müssen – aber wer möchte, soll dürfen.
Ein gangbarer Weg für praxiserfahrene WBK-Inhaber, die diese Voraussetzungen erfüllen, wäre etwa ein Waffenpass für das öffentliche Führen minderwirksamer, zur Selbstverteidigung geeigneter, nicht tödlicher Waffen oder Schusswaffen. Beispielsweise eines Tasers↗ von Axon. Dieser Ausgleich für unbescholtene Legalwaffenbesitzer ist viel eher in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu fördern und aufrechtzuerhalten, als ein Messertrageverbot, das als allgemeines Waffenverbot gesetzestreue, waffenrechtlich verlässliche Bürger einschränkt. Und Delinquenten nicht an Straftaten hindert.
Schon vor dem Ausruf der zweithöchsten Terrorwarnstufe in Österreich war das Führen bestimmter Waffen auch ohne ⇨ Waffenbesitzkarte oder Waffenpass erlaubt. Diese Erlaubnis prinzipiell jedem zu entziehen, jetzt, wo die Gefährdungslage massiv zugenommen hat, käme einer Allgemeingefährdung gleich.
Alle Menschen, insbes. jene, die ihrem Angreifer gegenüber schwächer gestellt sind, müssen sich im Falle eines unerlaubt bewaffneten Angriffs verhältnismäßig und legal zur Wehr setzen können. Auch in der Öffentlichkeit. Und es muss ihnen erlaubt bleiben, verhältnismäßige Nothilfe zu verüben.
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Der Vorteil:
Mit einer offiziellen Kundmachung einer solchen Regelungen wüssten auch Gefährder und Provokateure, dass ihre potenziellen Opfer mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit nicht bloß legal bewaffnet, sondern auch im effektiven Umgang mit dieser Waffe ausgebildet sind, was präventive Wirkung zeigen würde.
Der Nachteil:
Der Gesetzgeber weiß ebenso wenig wie ein potenzielles Angriffsopfer selbst, wann welcher Angreifer mit welcher Art von Waffe oder Messer zuschlägt. So ist nicht pauschal bestimmbar, welche geführten Waffen zum Zwecke der Selbstverteidigung auf öffentlichen Straßen verhältnismäßig zu erlauben oder zu verbieten sind.
Das Wort zum Mittwoch.
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