DER WAFFENSCHRANK AUS DEUTSCHLAND
Warum ein Waffenschrank aus Deutschland auch für Österreicher interessant ist
Während ein Waffenschrank in Deutschland konkrete gesetzliche Vorgaben erfüllen muss, brauchen österreichische Waffenbesitzer gar keinen, um ihre Schusswaffen gesetzeskonform zu verwahren. Dass wir uns vorzugsweise ein Minimum an Notwendigkeiten zumuten wollen, wenn es um die Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen geht, ist nachvollziehbar, wird doch unser Geld immer mehr zum Luxusgut. Doch manche Entscheidungen wollen strategisch gut überlegt sein: Eine Reihe an Faktoren sprechen für einen Waffenschrank mit deutscher Zertifizierung. Auch für österreichische Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen ist ein Waffenschrank aus Deutschland eine zukunftssichere Anlage. Wertbeständig. Wertsteigernd. Versicherungsfreundlich.
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Die Rechtslage: Österreich vs. Deutschland
Waffenschrank aus Österreich
In Österreich sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, einen zertifizierten Waffenschrank für die sichere Verwahrung Ihrer Schusswaffen zu verwenden. Dem Waffengesetz zufolge sind Sie lediglich verpflichtet, Schusswaffen und Munition auf zumutbare Weise vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ob das durch einen Waffenschrank geschieht, Sie sie in einem Fach unter Ihrem Schreibtisch verwahren oder Sie Ihre Waffen in die Wand einbetonieren, bleibt – aus waffenrechtlicher Sicht – Ihnen überlassen.
Die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung konkretisiert nur, dass ein unberechtigter Zugriff ein solcher ist, der auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichtet ist. Und sie spezifiziert Faktoren für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung. Auch hier ist aber nicht ausdrücklich ein Waffenschrank, Tresor oder Safe oder gar eine bestimmte bauliche Beschaffenheit dieser Behältnisse vorgeschrieben.
Quellen:
Waffenschrank aus Deutschland
In Deutschland hingegen verhält sich das anders. Das deutsche Waffengesetz besagt, dass Besitzer von Waffen (nicht nur Schusswaffen) oder Munition alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, dass diese Gegenstände nicht abhanden kommen und Dritte sie nicht unbefugt an sich nehmen. In weiterer Folge fordert die Allgemeine Waffengesetz-Durchführungsverordnung, dass erlaubnispflichtige Schusswaffen, verbotene Waffen und verbotene Munition ungeladen in einem Behältnis aufzubewahren sind. Dieses muss der Norm DIN/EN 1143-1 entsprechen, einen Widerstandsgrad von 0 oder höher und ein bestimmtes Gewicht aufweisen. Außerdem muss es ausdrücklich durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert sein.
Dann gibt es in Deutschland noch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. In dieser steht explizit, dass ALLE Waffen- und Munitionsbesitzer von den Bestimmungen zur Aufbewahrung betroffen sind. Nicht bloß Besitzer erlaubnispflichtiger oder verbotener Gegenstände. Welche Eigenschaften das Behältnis konkret aufweisen muss, hängt davon ab, welche Waffen Sie besitzen.
Mindeststandards
Absoluter Mindeststandard für alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen (Kurz- & Langwaffen) ist ein Waffenschrank nach EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0. Unterschieden wird nach Gewicht: Wiegt der Schrank unter 200 kg, dürfen Sie darin unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen aufbewahren. Wiegt er mehr als 200 kg, dürfen Sie unbegrenzt viele Langwaffen und bis zu 10 Kurzwaffen aufbewahren. Auch gemeinsam mit der Munition. Eine unbegrenzte Stückzahl von Kurz- und Langwaffen samt Munition ist nur in einem Waffenschrank mit Widerstandsgrad 1 erlaubt.
Oft hört und liest man von Schränken der Sicherheitsklassen A und B. Waffenschränke dieser Sicherheitsklassen basieren auf der veralteten VDMA 24992 und genießen Bestandsschutz. Besaßen Sie bereits vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in Deutschland einen solchen, dürfen Sie diesen weiterhin verwenden. Beim Neuerwerb sind nur noch die Widerstandsgrade 0 und 1 rechtskonform.
Quellen:
- § 36 WaffG – Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- § 13 AWaffV – Aufbewahrung von Waffen oder Munition
- WaffVwV: Zu § 36 WaffG – Aufbewahrung von Waffen und Munition
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Warum ein zertifizierter Waffenschrank aus Deutschland?
In aller Kürze: Wenn Sie in Österreich einen zertifizierten Waffenschrank aus Deutschland für die Verwahrung Ihrer Waffen verwenden, bringt das waffenrechtliche Vorteile (langfristige Wahrung Ihrer Besitzerlaubnis). Aber auch versicherungsbezogene (mehr Schutz als Minimum erfüllt Schadenminderungspflicht weitgehend diskussionslos). Das würde ein zertifizierter Schrank aus Österreich zunächst auch schaffen. Aber: Deutschland und Österreich halten sich mit ihren Zertifizierungen an unterschiedliche Normen.
Künftig erlischt mit jedem (wodurch auch immer begründeten) Nicht-mehr-Besitz bestimmter Gegenstände in Österreich automatisch Ihre Berechtigung zum Besitz dieser. Verlieren Sie einen entsprechenden Gegenstand, wird er gestohlen oder von einer Naturkatastrophe wie 2024 im Tullnerfeld zerstört, dürfen Sie keinen Ersatz mehr beschaffen. Es empfiehlt sich also zunehmende Bedachtnahme, wo und wie Sie vor allem genehmigungspflichtige Habseligkeiten verwahren. Auch ohne ausdrücklicher Pflicht. Insbesondere dann, wenn auch Kinder mit Ihnen im Haushalt leben, ist ein Höchstmaß an Verantwortung in der Verwahrung geboten. Auch Kinder und Jugendliche dürfen den Schießsport ausüben; einen Zugriff auf die Waffen düprfen Sie abseits der behördlich genehmigten Schießstätte jedoch nicht haben, solange Sie in keinem staatlich anerkannten Ausbildungsverhältnis stehen.
Dieses Mehr an Engagement kann durchaus als Argumentationsmittel förderlich sein. Etwa falls Sie eine Förderung für diese Schutzmaßnahme beantragen möchten.
Zertifizierung
Der gröbste Unterschied zwischen Deutschland und Österreich ist, dass das deutsche Waffenrecht konkrete Mindeststandards von Waffentresoren vorschreibt, nämlich die Widerstandsgrade 0 und 1 nach EN 1143-1.
In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, zertifizierte Waffenschränke zu verwenden. Trotzdem existieren auch hier Tresorhersteller und Händler, die auf Zertifizierungen setzen.
Während Deutschland die Europanorm in ihrer Gesamtheit heranzieht (Zertifizierung deutscher Waffentresore gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten), greift Österreich nur auf diese zurück. Darüber hinaus orientieren sich österreichische zertifizierte Waffenschränke an ÖNORMEN. Diese enthalten zu den Bestimmungen der Europanorm Anpassungen, die nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Sondern nur bundesweit. Eine genaue Abwägung, wie vorteilhaft ein europaweit flächendeckender Schutz für Sie ist, ist unausweichlich. Diese Entscheidung kann schwerwiegende Folgen haben. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob Sie mit einem Waffenschrank aus Deutschland im Wohnmobil durch Europa reisen – oder mit einem Tresor anderer Herkunft.
Versicherung
Der gängigste Weg, seine Waffen privat in irgendeiner Form versichern zu lassen, ist die Haushaltsversicherung. Dies bringt zunächst einen Nachteil mit, dessen Sie sich bewusst sein sollten: Versicherungen sind Unternehmen, die wirtschaftlich effizient am Markt agieren wollen. Daher prüfen sie, und das ist ihr gutes Recht, ganz genau, ob im Falle einer Schadensmeldung ein Schaden vorliegt, der auch in den Deckungsumfang Ihrer Polizze fällt. Ist dem so, wird die Versicherung in weiterer Folge darauf achten, ob Sie als Versicherungsnehmer Ihre Pflichten erfüllt haben. Ist auch das zu bejahen, stehen die Chancen auf eine Deckung des Schadens gut. Von selbstverständlichen Dingen wie der wahrheitsgemäßen Datenangabe zur Wohnsituation und der rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämien abgesehen, gibt es aber noch einige Obliegenheiten mehr. Und hier beginnt die Crux.
In Österreich sind Sie waffenrechtlich nicht verpflichtet, einen Waffenschrank für die sichere Verwahrung zu verwenden. Höchstwahrscheinlich werden Sie jedoch keine Versicherung finden, die Ihnen einen schusswaffenbezogenen Schaden ersetzt, wenn diese sich nicht an einem Ort oder in einem Zustand gemäß der Versicherungspolizze befunden haben. Und die setzt meist einen Waffenschrank (womöglich mit Zertifizierung) voraus.
Die Obliegenheiten in der Polizze
Da in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines Waffentresors besteht, existieren auch keine gesetzlichen Mindestanforderungen an dessen Beschaffenheit. Versicherungen hingegen definieren sehr wohl Kriterien, die ein Waffenschrank erfüllen muss, damit die darin gelagerten Waffen abgesichert sind.
Versicherungen fordern in diesem Fall also mehr von Ihnen als der Gesetzgeber. Neben der polizzenkonformen (nicht gleichbedeutend mit rechtskonformen) Aufbewahrung Ihrer Waffen ist auch die Montage des Tresors von Bedeutung. Meist lassen sich Waffenschränke an den Boden oder an die Wand schrauben und Versicherungen fordern diese Verankerung in ihren Polizzen. Steht der Schrank nur lose im Raum, kann die Versicherung bei Abhandenkommen des Schranks oder des Inventars die Leistung verweigern und wird dies, wenn es ihr möglich ist, im Sinne der betriebswirtschaftlichen Effizienz auch tun. Auch wenn die Waffen darin gelagert und er Schrank versperrt waren.
Ihre Pflicht zur Schadensabwendung & Schadensminderung
Als Versicherungsnehmer sind Sie einerseits zur Abwendung von Schäden an Ihrem versicherten Objekt verpflichtet, andererseits zur Schadensminderung. Sie müssen also vorab Ihr Möglichstes unternehmen, dass am versicherten Objekt kein Schaden entstehen kann. Und falls doch einer entsteht, sind Sie verpflichtet, diesen zu mindern, sodass die Versicherung „möglichst gut“ aussteigt. Sie müssen quasi dafür sorgen, dass die Versicherung möglichst wenig zu tun und zu bezahlen hat.
Der Haken:
Diese Verpflichtungen sind keine von der Versicherung gestellten Forderungen, sondern tatsächlich nach § 62 Versicherungsvertragsgesetz eine Ihnen als Versicherungsnehmer obliegende gesetzliche Verpflichtung. Halten Sie sie nicht ein, darf die Versicherung die Leistung kraft Gesetzes verweigern.
Nun, die günstigsten nichtzertifizierten Waffenschränke für Kurz- und Langwaffen gibt es in Österreich ab ca. EUR 150,00 im Baumarkt. Neu. Auch wenn Sie gesetzlich nicht müssen – die Unzumutbarkeit eines solchen ist gegenüber einer Versicherung wohl eher nicht zu rechtfertigen. Auch das In-die-Wand-Bohren (oder in den Boden) ist zumutbar; selbst wenn Sie sich mehrere Waffenschränke in Ihre 50m2-Wohnung stellen und diese fest verankern, fallen größere und mehrere Löcher immer noch unter die gewöhnliche Abnutzung des Mietrechts, solange nicht die gesamte Wand von oben bis unten einem Schweizer Käse gleicht.
Zusammengefasst bedeutet das:
- Gesetzlich brauchen Sie in Österreich nach WaffG und 2. WaffV keinen Waffenschrank.
- Versicherungen verlangen im Regelfall einen und geben Kriterien vor, wie dieser beschaffen sein muss.
- Die Waffen sind nur versichert, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Schadenseintritts an einem Ort oder in einem Zustand gemäß der Versicherungspolizze befunden haben. Diese kann mit ihren Vorgaben vom Gesetz abweichen.
Deckungssummen & Selbstbehalte
Versicherungen schreiten nicht bis ins Unendliche ein. Versicherungssummen sind für gewöhnlich gedeckelt und unterscheiden sich; unter anderem abhängig davon, ob es sich um eine private Versicherung handelt oder um eine gewerbliche. Zudem besteht mitunter die Option auf einen Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt bedeutet zunächst eine niedrigere Versicherungsprämie.
Auch ohne ordentliche Risikoabwägung sagt der Hausverstand, dass ein Waffenschrank mit höherer, europaweit einheitlich anerkannter Widerstandsklasse mechanischen Einwirkungen deutlich besser und länger standhält, als ein Blechkasten aus dem Baumarkt oder eine nur national gültige Zertifizierung. Auch einen strategischen Vorteil liefert ein Waffenschrank aus Deutschland: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vergehen an Ihren versicherten Waffen oder dem Schrank erfolgreich endet, ist geringer. Damit reduziert sich gleichzeitig bei niedrigerer Versicherungsprämie (weil Selbstbehalt) das Risiko, dass Sie diesen Selbstbehalt überhaupt aufbringen müssen. Das wiederum kommt Ihrer Pflicht zur Schadensabwendung gegenüber der Versicherung zugute. Tritt ein Schadensfall ein, müssen Sie nicht nur Ihren Selbstbehalt aufbringen – sondern die Versicherung wird womöglich auch ihre Prämie erhöhen.
Ein Plus für den EN-zertifizierten Waffenschrank aus Deutschland.
Wertbeständigkeit & Wertsteigerung
Der Begriff Wertbeständigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Produkts, seinen Marktwert zu halten oder zu steigern. Viele Güter verlieren naturgemäß an Wert. Ein Auto zum Beispiel beginnt nach dem Kauf an Wert zu verlieren. Auch Geld unterliegt durch Konjunkturzyklen hindurch laufend Schwankungen und ist nicht wertbeständig.
Investiert man in langlebige Sachwerte wie Immobilien oder eben einen hochwertigen, zertifizierten Waffenschrank – bleibt der Wert stabil. Ein erworbener Waffenschrank ist von wirtschaftlichen Schwankungen nicht betroffen; sein materieller und sicherheitstechnischer Wert bleibt erhalten, unabhängig davon, wie sich der Geldwert entwickelt. Vorausgesetzt, Sie haben bereits bezahlt.
Diese Tatsache macht beispielsweise eine Raten-Finanzierung über verzinste Konsumkredite vor allem mit variablen Zinssätzen unattraktiver. Denn Banken passen Zinsen – und damit Ihre Kreditraten – für gewöhnlich an Ereignisse wie Inflation und Rezession an. Diese Finanzierungsform könnte Ihren Waffenschrank folglich teurer machen, als er ursprünglich war. Stecken Sie Ihr Kapital aber zur Gänze in den Waffenschrank (als Erwerbsobjekt, nicht zur Aufbewahrung), dann kann Konjunktur diesem materiellen Wert nichts mehr anhaben. Und umgekehrt sichert der vollständig bezahlte Schrank den Wert ihres Geldes: Das investierte Geld ist im Nachgang nicht weniger Wert als zum Zeitpunkt der Investition. Damit sichert die Investition in den Schrank den Wert Ihres Geldes.
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Der Waffenschrank als Wertanlage – Faktoren der Wertbeständigkeit
Die Dynamik der Gesetzgebung
Mangels gesetzlicher Verpflichtung in Österreich, einen zertifizierten Waffenschrank zu verwenden (Stand Dezember 2025), wird seine Wertbeständigkeit nicht durch die kontinuierliche Nachfrage am Markt geschaffen. Sondern – auf lange Sicht – von der Dynamik der Gesetzgebungsprozesse aus betriebswirtschaftlicher Perspektive. Gesetze werden im Regelfall immer strenger und komplizierter oder stagnieren. In beiden Fällen genießen österreichische Waffenbesitzer und Waffenbesitzerinnen mit einem Waffenschrank aus Deutschland mindestens einen, mitunter aber mehrere Vorteile.
Ändert sich das Gesetz nicht, bleibt der Wert Ihres hochwertigen Tresors trotzdem erhalten, denn Sie haben den Tresor bereits bezahlt.
Verschärft sich das Gesetz hinsichtlich der Aufbewahrungsvorschriften, steigert dies den bisherigen (in Kauf genommenen) Wert Ihres in Deutschland erworbenen Waffenschranks. Auf einen Schlag entspricht er plötzlich wie von selbst gesetzlichen Anforderungen, die vorher nicht da waren; weil er es immer schon tat. Billigtresore aus österreichischen Baumärkten tun dies hingegen nicht. Während Sie als Besitzer eines streng geprüften und bereits zertifizierten Waffenschranks nichts weiter tun müssen, müssen andere, die noch keinen zertifizierten Waffentresor besitzen, nun erst recht teuer einkaufen.
Händler und Hersteller von besonders günstigen, nicht zertifizierten Waffenschränken ohne Sicherheitsklasse könnten aus gegebenem Anlass (und werden höchstwahrscheinlich) ihre Preise in die Höhe schlagen lassen. Denn auch Herstellern und Händlern entstehen durch plötzliche gesetzliche Vorschriften zur Waffenaufbewahrung zusätzliche Kosten, wenn sie neue Prüfmaßnahmen einhalten und die neuen Kriterien erfüllen müssen. Und diese wollen abgefedert und jeder bisher produzierte Leicht-Tresor muss nachgerüstet werden. Der Kunde wird zur Kasse gebeten.
Nicht so bei Tresoren, die bereits vorher diesem Muss in Österreich diese strengeren Vorgaben eingehalten haben: Denn diese müssen mit der nächsten Gesetzesverschärfung weit weniger an neuen Maßnahmen und Arbeitsschritten in ihre Produktionskette implementieren. Vielleicht auch gar keine. Weil es sie schon gab. Und wenn sie es doch müssen, erwerben Sie JETZT einen Waffenschrank, der in einigen Jahren um ein Vielfaches mehr Wert ist. Und Ihre Versicherung? Die bleibt entspannt – denn Ihr Waffensafe erfüllt immer noch alle Voraussetzungen, die sie an ihn stellt.
Ein weiteres Plus für den Waffenschrank aus Deutschland.
Die Nutzungsart des Schranks
Waffenbesitzer ist man aus unterschiedlichen Gründen. Die persönliche Einstellung zur Darstellung der Waffen ist ebenso individuell. Währen es Sportschützen oder Berufswaffenträgern meist genügt, ihre Waffen in einen uneinsehbaren Schrank zu sperren, legen Waffensammler normalerweise Wert auf Ästhetik und geben sich nur bedingt mit langweiligen Kästen zufrieden. Waffensammlungen wollen in Szene gesetzt werden; doch auch hier wird Kosten-Nutzen-Rechnung betrieben.
Nun, natürlich steigt im übertragenen Sinne auch der Wert eines Waffenschranks, wenn darin Waffen oder gar ganze Waffensammlungen aufbewahrt werden. Ein Waffenschrank kann aber weit mehr, als nur Waffen zu beherbergen. Eine Panzerglasvitrine ermöglich Ihnen beispielsweise die besuchertaugliche Inszenierung Ihrer Exponate, ohne gegen das Waffenrecht zu verstoßen, selbst wenn der Betrachter keine eigene Waffenbesitzkarte hat.
Mit kurzen Vorträgen über die historische Entwicklung Ihrer Sammlerwaffen können sich die Kosten für den Schrank, die laufende Wartung und die Reinigung der Sammlerstücke über kurz oder lang amortisieren. Für so manchen Waffenbesitzer könnte dies durchaus eine zusätzliche regelmäßige Einkommensquelle sein.
Hier stellt sich natürlich auch die Frage, wo der Waffenschrank steht. In Privathaushalten wird ein Schrank mitunter anders (weniger exponiert) genutzt als etwa in einer Firma, die in einer Glasvitrine Schmuckstücke oder eben Waffen präsentieren möchte. Das Aufkommen an Besuchern unterscheidet sich deutlich zwischen Haus/Wohnung und einem Waffengeschäft oder einem Juwelier. Als Unternehmen besteht etwa die Chance, den Tresor in ein bereits vorhandenes Sicherheitskonzept zu integrieren, was in Privathaushalten eher seltener der Fall ist. Auch ein solches Gesamtkonzept zur Gebäudesicherheit hat mitunter Auswirkungen auf die Versicherungsprämien, Selbstbehalte und: auf etwaige Förderungszusagen.
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Finanzierung & Förderung
In Deutschland zertifizierte Waffenschränke sind nicht die günstigsten. Zunächst. Scheinbar. Im Jahr 2025 dreht Zentraleuropa jeden Euro dreimal um und überlegt viermal, ob man eine bestimmte Investition jetzt unbedingt tätigen muss. Das gilt für Privatpersonen die kaufen wollen gleichermaßen wie für etwaige Banken, die Kredite vergeben sollen. Die Suche nach Förderungen, die sich explizit auf Waffenschränke beziehen, erfordert Strategie, Geduld und Argumentationsgeschick.
Mögliche Anlaufstellen je nach Lebenssituation
Allgemein öffentlich ausgeschrieben sind dezidierte Förderungen oder Zuschüsse auf Waffenschränke in Österreich derzeit nicht. Mit viel Suchen finden Gewerbetreibende über die Wirtschaftskammer Österreich vielleicht eine Möglichkeit, aber eben nur als Angehörige bestimmter Branchen und als WKO-Mitglied. Neue Selbstständige beispielsweise sind keine keine WKO-Mitglieder und von dieser Förderung somit ausgeschlossen. Arbeitnehmerinnen ebenfalls.
Für Arbeitnehmer ist die erste Anlaufstelle in vielen Belangen nämlich die Arbeiterkammer. Allerdings existiert derzeit, wie gesagt, keine dezidierte Förderung für Waffenschränke, diese Institutionen können lediglich als erste Infopoints fungieren, da sie am ehesten über einen guten Überblick über existierende Förderungen verfügen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zu weiteren Anlaufstellen geschickt werden, ist aber aufgrund der spezifischen Thematik hoch.
Weitere Anlaufstellen wären dann wohl Förderinstitutionen außerhalb der WKO und der Arbeiterkammer. Diese orientieren sich allerdings auch vermehrt an Unternehmern der gewerblichen Wirtschaft oder der Industrie. In manchen Fällen fungiert die eigene Wohnsitzgemeinde als Förderstelle. Thematisch ähnlich gelagerte Interessenverbände eignen sich ebenfalls als erster Anknüpfungspunkt. Förderungen sind also nicht undenkbar. Sie sind nur stark an Argumentations- und Verhandlungsgeschick des Antragstellers gebunden und bedürfen mitunter des Übereinkommens mehrerer Institutionen.
Interessensverbände
Parallel zu Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer bietet sich ein Nachfragen bei Interessenverbänden wie dem Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler in Deutschland oder der Internationale Schützenbund mit Niederlassung in Österreich an. Auch, wenn online keine direkte Förderungsmöglichkeiten ausgeschrieben sind: Diese Institutionen stehen im engen Kontakt mit Ministerien und anderen Behörden und können sehr wahrscheinlich ebenfalls mit einer Idee aufwarten. Als Angehöriger eines Landesjagdverbandes kann auch dort ein Nachfragen nicht schaden.
Behörden & Ministerien
Der andere Weg geht direkt über Ministerien. Dort sind alle aktuellen Fördermöglichkeiten gut strukturiert aufgelistet, können allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren. Im Regelfall informieren Behörden auch gleich über die generellen Förderrichtlinien. Wenn Sie hier persönlich um Förderung ansuchen, ist eine Zusage noch stärker an eine überzeugende (natürlich wahrheitsgemäße) Argumentation und die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinien gebunden. Für Private ist die Verschriftlichung eines juristisch formulierten Ansuchens mitunter eine Herausforderung, aber nicht unmöglich.
Immer beliebter: Finanzierungsmöglichkeiten durch den Händler
Zinsfreie Ratenzahlungen finden nach und nach in jedem Sektor Einzug. Bei einigen Waffen- und Munitionshändlern können Sie hochpreisige Schusswaffen mittlerweile auf Finanzierungsbasis erwerben, ohne dafür eine Bank konsultieren zu müssen. Gerade bei einem qualitativ hochwertigen Waffenschrank aus Deutschland besteht mitunter Verhandlungsspielraum mit dem Händler. Und falls dieser doch keine Ratenzahlung ermöglichen kann, bleibt Privatpersonen immer noch Plan B: ein zinsbehafteter, aber kleiner Konsumkredit bei Ihrer Bank des Vertrauens.
Tipp:
Nehmen Sie sich für Förderansuchen und Verhandlungen Zeit und erwarten Sie sich nicht, dass Ihr Gegenüber sich bis zum nächsten Tag zu einer Entscheidung durchgerungen hat. So, wie Sie sich gründlich überlegen, ob Sie eine Investition in einen Waffenschrank aus Deutschland tätigen, überlegt auch ein etwaiger Fördergeber, ob er eine Investition in Sie tätigt. Je mehr Gründe Sie ihm für ein Ja liefern, desto besser stehen Ihre Chancen.


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